Kassenvermögen, tatsächliches
Das tatsächliche Kassenvermögen i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist das gesamte Vermögen (z.B. Grundbesitz, Wertpapiere, Rückdeckungsversicherungen etc.) der Unterstützungskasse, welches ihr zur Finanzierung der Versorgungsverpflichtungen an die versorgungsberechtigten Personen dient.